Beschluss zu TOP 6
Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung einer Schleppdachgaube auf einem bestehenden Wohnhaus auf Flurnummer 264/36, Gemarkung Eysölden, durch Monika und Johann Anger-meyer wird erteilt.
Der Befreiung wegen 3,90 m Gaubenbreite statt 1,50 m wird zugestimmt.
Der Befreiung wegen der Blecheindeckung des Gaubendachs statt Dachsteinen wird zugestimmt.
Der Befreiung wegen ca. 1,80 m Gaubenhöhe statt 1,10 m wird zugestimmt.
Der Befreiung wegen Dachneigung der Gaube von 7° statt 40 - 55° wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt